AGB Unternehmen

Stand: Februar 2026

Kontaktinformationen:
Globemee GmbH
Zollhof 7
90443 Nürnberg  

Eingetragen im Handelsregister: Am 05.06.2023
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg
Registernummer: HRB 41844

Vertreten durch die Geschäftsführer in:
Sandra Schmitt

Kontakt:
E-Mail: sandra.schmitt@globemee.com
Umsatzsteuer-ID: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE356305949

Präambel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die verbindlichen Regeln, die zwischen der Globemee GmbH, Zollhof 7, 90443 Nürnberg, (nachfolgend „GLOBEMEE“ genannt) und Unternehmen als Kunden von GLOBEMEE (im Folgenden „KUNDE“ oder „USER“ genannt) gelten.

GLOBEMEE ermöglicht einen Zugriff auf internationale Talente von Fachkräften und Akademikern mittels angebotenem sog. Bewerber-Poolplattform (nachfolgend „PLATTFORM“ genannt) und wirkt gegen den bestehenden Fachkräftemangel mit Hilfe einer globalen Arbeitswelt. Hierzu wird unter anderem unter Hinzuziehung eines eigen entwickelten Algorithmus (nachfolgend „ALGORITHMUS“ genannt) die qualitativ hochwertige Auswertung der Kandidaten anhand Qualifikation und Persönlichkeit für die KUNDEN vorgenommen, um die berufliche Zusammenarbeit zu ermöglichen. GLOBEMEE betreut weiter den KUNDEN in den für die erfolgreiche Zusammenarbeit des Bewerbers mit dem KUNDEN erforderlichen Prozess wie Visumsunterstützung und Erhalt der Arbeitserlaubnis, in Fragen der Berufsanerkennung sowie unterstützt die Bewerber vor Ort in Deutschland beim möglichen zukünftigen Berufseintritt beim KUNDEN.

GLOBEMEE stellt mittels Webseite und ähnlichem sowie durch Einsatz des ALGORITHMUS eine PLATTFORM zur Verfügung und schafft hierdurch eine Plattform für Arbeits- und Karriereinformationen bezogen auf mögliche BEWERBER und KUNDE (nachfolgend gemeinsam „PARTEIEN“ genannt). Zwischen GLOBEMEE und BEWERBER kommt kein Arbeits- und/oder Auftragsverhältnis, Arbeitsvermittlungsverhältnis, Maklerverhältnis oder Handelsvertreterverhältnis, keine Partnerschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder ein ähnliches Verhältnis zustande. Auch wird zwischen GLOBEMEE und KUNDE kein Auftragsverhältnis, Arbeitsvermittlungsverhältnis, Maklerverhältnis oder Handelsvertreterverhältnis, keine Partnerschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder ein ähnliches Verhältnis dahingehend geschlossen, das GLOBEMEE u.a. zur Arbeitsvermittlung bzw. Personalvermittlung beauftragt. Eine solche findet nicht statt. GLOBEMEE stellt den KUNDEN die PATTFORM zur Verfügung, welche separat zur Kontaktaufnahme zwischen KUNDEN und BEWERBER nutzbar ist. Die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus einem möglichen geschlossenen Vertrag zwischen dem KUNDEN und dem möglichen BEWERBER obliegt allein den späteren PARTEIEN.

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Globemee GmbH (nachfolgend „Globemee“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Unternehmen“).

(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Als Unternehmer gelten auch natürliche Personen, die den Vertrag in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abschließen, insbesondere Einzelunternehmer und Freiberufler.

(3) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Unternehmens finden keine Anwendung, es sei denn, Globemee stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform (§ 126b BGB) zu.

(4) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.


§2 Vertragsgegenstand & Abgrenzung

(1) Vertragsgegenstand ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich internationales Recruiting und Fachkräftevermittlung.

(2) Globemee schuldet keinen bestimmten Vermittlungserfolg, sondern ausschließlich die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen (§ 611a BGB).

(3) Ein Arbeits-, Dienst- oder sonstiges Beschäftigungsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Unternehmen und der Fachkraft zustande.

(4) Die Tätigkeit von Globemee stellt ausdrücklich keine Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des AÜG, keine arbeitsrechtliche Beratung, keine Rechts- oder Steuerberatung und keine arbeitsrechtliche Vertretung dar.


§3 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser AGB gelten folgende Definitionen:

  1. Fachkraft: Jede von Globemee identifizierte, angesprochene, vorgestellte oder präsentierte Person.

  2. Vorstellung / Präsentation: Jede Zurverfügungstellung von Informationen über eine Fachkraft (z. B. Lebenslauf, Profil, Interviewzusammenfassung), unabhängig von Form oder Vollständigkeit.

  3. Vermittlungserfolg: Der Abschluss eines Arbeits-, Dienst-, Ausbildungs-, Praktikums- oder sonstigen Beschäftigungsverhältnisses (§ 611a BGB analog).

  4. Bruttojahreszielgehalt: Die auf ein Jahr hochgerechnete Gesamtvergütung inkl. fixer und variabler Bestandteile, Sonderzahlungen, Boni, geldwerter Vorteile.

  5. Verbundene Unternehmen: Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG oder wirtschaftlich / organisatorisch verbundene Dritte.

  6. Mitursächlichkeit: Jede kausale Mitwirkung von Globemee an der Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses.


§4 Leistungsumfang von Globemee

(1) Der Leistungsumfang umfasst insbesondere:

  • Anforderungsaufnahme & Kick-off

  • Zielgruppen- & Kanalanalyse

  • Active Sourcing & Kandidatenansprache

  • Multiposting & Social Recruiting

  • Vorauswahl & Interviewkoordination

  • Plausibilitätsprüfung von Sprach- und Qualifikationsangaben

  • Koordinierende Unterstützung im Anerkennungs- und Visumsprozess

(2) Der Leistungsumfang ist nicht abschließend. Ein Anspruch auf Erbringung sämtlicher Einzelleistungen besteht nicht.

(3) Globemee erbringt ihre Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns (§ 347 HGB).


§5 Vermittlungserfolg & Mitursächlichkeitsvermutung

(1) Der Anspruch auf Vermittlungsprovision entsteht, sobald ein Vermittlungserfolg eintritt.

(2) Der Vermittlungserfolg liegt auch vor, wenn:

  • die Fachkraft in einer anderen Rolle, an einem anderen Standort oder bei einem verbundenen Unternehmen eingestellt wird,

  • das Beschäftigungsverhältnis zeitlich verzögert zustande kommt,

  • die Fachkraft zuvor vom Unternehmen kontaktiert oder weiterempfohlen wurde.

(3) Vermutung der Mitursächlichkeit:
Kommt innerhalb von 24 Monaten nach Vorstellung der Fachkraft ein Beschäftigungsverhältnis zustande, wird vermutet, dass die Tätigkeit von Globemee hierfür mitursächlich war (§ 652 BGB). Der Gegenbeweis obliegt dem Unternehmen.


§6 Schutzfrist & Umgehungsschutz

(1) Für jede vorgestellte Fachkraft gilt eine Schutzfrist von 24 Monaten ab erstmaliger Vorstellung.

(2) Während der Schutzfrist gilt jede Einstellung als durch Globemee vermittelt, auch bei:

  • Weitergabe an Dritte,

  • späterer Wiederaufnahme des Kontakts,

  • zwischenzeitlicher Prozessunterbrechung.

(3) Eine Umgehung der Vergütungspflicht ist unzulässig.
Bei schuldhaftem Verschweigen eines Vermittlungserfolgs schuldet das Unternehmen zusätzlich eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,- €, unbeschadet weiterer Ansprüche.


§7 Mitwirkungspflichten des Unternehmens

(1) Das Unternehmen verpflichtet sich zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Mitwirkung.

(2) Insbesondere ist das Unternehmen verpflichtet:

  • Einstellungen unverzüglich mitzuteilen,

  • auf Anforderung eine Abschrift des Arbeits- oder Dienstvertrags zu übermitteln,

  • relevante Änderungen im Prozess unverzüglich anzuzeigen.

(3) Kommt das Unternehmen diesen Pflichten trotz Fristsetzung nicht nach, ist Globemee berechtigt, eine marktübliche Vergütung zugrunde zu legen. Der Nachweis eines geringeren Gehalts bleibt dem Unternehmen vorbehalten.


§8 Vergütung & Fälligkeit

(1) Die Vermittlungsprovision beträgt 25 % des Bruttojahreszielgehalts zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Die Provision ist in drei gleichen Raten fällig:

  • bei Vertragsunterzeichnung,

  • zum Arbeitsbeginn,

  • drei Monate nach Arbeitsbeginn.

(3) Gerät das Unternehmen in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen der §§ 286, 288 BGB.


§9 Kündigung & Abbruch

(1) Eine Kündigung des Vertrages lässt bereits entstandene Vergütungsansprüche unberührt.

(2) Kündigt das Unternehmen nach Vertragsunterzeichnung, jedoch vor Arbeitsbeginn, schuldet es eine Aufwandspauschale von 3.000 €.

(3) Eine Kündigung mit dem Ziel der Umgehung der Vergütungspflicht ist unwirksam.


§10 Nachbesetzung (Kulanz)

(1) Scheidet die Fachkraft innerhalb von sechs Monaten aus personen- oder verhaltensbedingten Gründen aus, bietet Globemee einmalig eine kostenfreie Nachbesetzung als Kulanzleistung an.

(2) Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
Eine Rückerstattung gezahlter Provisionen ist ausgeschlossen.


§11 Haftung

(1) Globemee haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt (§ 276 BGB).

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Globemee nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Die Haftung ist der Höhe nach auf die bereits gezahlte Provision begrenzt.

(4) Keine Haftung besteht insbesondere für:

  • Angaben oder Verhalten der Fachkraft,

  • Arbeitsleistung, Eignung oder Integrität,

  • mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Reputationsschäden.


§12 Datenschutz & Vertraulichkeit

(1) Die Parteien sind jeweils eigenständige Verantwortliche im Sinne der DSGVO (Art. 4 Nr. 7 DSGVO).

(2) Bewerberdaten dürfen ausschließlich zur Durchführung dieses Vertrages verarbeitet werden.

(3) Vertraulichkeitspflichten gelten auch über die Vertragsbeendigung hinaus.


§13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand ist Nürnberg. Globemee ist berechtigt, auch am Sitz des Unternehmens zu klagen.

(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB).

(4) Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam (§ 306 BGB).

Lista de espera

Bitte bestätigen Sie Ihre Mail-Adresse

Wir haben Ihnen soeben eine E-Mail in Ihre Mailbox geschickt. Bitte bestätigen Sie, dass Sie es wirklich sind. Wir werden Ihnen dann umgehend Ihr PDF zusenden :) 

Danke fürs mitmachen!

Wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden!

Kontaktformular ausfüllen

Bitte füllen Sie das Kontaktformular aus. Wir werden Ihre Anfrage schnellstmöglich bearbeiten und uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen zurückmelden.

Kontaktformular ausfüllen

Bitte füllen Sie das Kontaktformular aus. Wir werden Ihre Anfrage schnellstmöglich bearbeiten und uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen zurückmelden.

Kontaktformular ausfüllen

Bitte füllen Sie das Kontaktformular aus. Wir werden Ihre Anfrage schnellstmöglich bearbeiten und uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen zurückmelden.

Registrierung erfolgreich

Danke fürs Mitmachen!
Jetzt ganz einfach den folgenden Link an Ihre Kontakte senden.

https://globemee.com/demo-buchen​
ⓘ Bitte denken Sie daran, Ihre Kontakte darüber zu informieren, dass sie bei der Terminbuchung Ihren Namen oder E-Mail Adresse in das entsprechende Feld eintragen sollen (siehe Schritt 2).

Signup completed!

Thanks for taking part :-)
You can now simply send the following link to your contacts.

https://globemee.de/talent-signup

ⓘ Please remember to inform your contacts to enter your name in the appropriate field during the registration process (see step 2).

So funktioniert's

Für die Organisation unserer Termine setzen wir den Dienstleister Calendly ein. Sollte Ihr Kontakt einen Demo-Termin buchen, besteht die Option, uns mitzuteilen, wie er auf unsere Dienstleistungen aufmerksam geworden ist. Erinnern Sie Ihren Kontakt, Ihren Namen als Referenz anzugeben, wie im beigefügten Screenshot ersichtlich.