AGB Bewerber

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR BEWERBER

Stand: Feburar 2026

Kontaktinformationen:

Globemee GmbH

Zollhof 7

90443 Nürnberg

Eingetragen im Handelsregister: Am 05.06.2023

Registergericht: Amtsgericht Nürnberg

Registernummer: HRB 41844

Vertreten durch die

Geschäftsführer:in: Sandra Schmitt

Kontakt: 
E-Mail: sandra.schmitt@globemee.com

Umsatzsteuer-ID:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE356305949

Präambel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die verbindlichen Regeln, die zwischen der Globemee GmbH, Zollhof 7, 90443 Nürnberg, (nachfolgend „GLOBEMEE“ genannt) und den Nutzern von GLOBEMEE als Bewerber* (im Folgenden „Bewerber“ oder „Kandidat“ genannt) gelten.

GLOBEMEE ermöglicht einen Zugriff auf internationale Talente von Fachkräften und Akademikern mittels angebotenem sog. Bewerber-Poolplattform (nachfolgend „PLATTFORM“ genannt) und wirkt gegen den bestehenden Fachkräftemangel mit Hilfe einer globalen Arbeitswelt. Hierzu wird unter anderem unter Hinzuziehung eines eigen entwickelten Algorithmus (nachfolgend „ALGORITHMUS“ genannt) die qualitativ hochwertige Auswertung der Kandidaten anhand Qualifikation und Persönlichkeit für die betreffenden Unternehmen als mögliche zukünftige Arbeitgeber (nachfolgend „KUNDEN“ genannt) vorgenommen, um eine berufliche Zusammenarbeit zu ermöglichen. GLOBEMEE betreut weiter in den für die erfolgreiche Zusammenarbeit erforderlichen Prozess wie Visumsunterstützung und Erhalt der Arbeitserlaubnis, in Fragen der Berufsanerkennung sowie unterstützt die Kandidaten vor Ort in Deutschland beim möglichen zukünftigen Berufseintritt.

GLOBEMEE stellt mittels Webseite und ähnlichem sowie durch Einsatz des ALGORITHMUS eine PLATTFORM zur Verfügung und schafft hierdurch eine Plattform für Arbeits- und Karriereinformationen bezogen auf mögliche BEWERBER und KUNDEN (nachfolgend gemeinsam „PARTEIEN“ genannt). Zwischen GLOBEMEE und BEWERBER kommt daher kein Arbeits- und/oder Auftragsverhältnis, Arbeitsvermittlungsverhältnis, Maklerverhältnis oder Handelsvertreterverhältnis, keine Partnerschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder ein ähnliches Verhältnis zustande. Die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus einem möglichen geschlossenen Vertrag zwischen dem BEWERBER und möglichen späteren KUNDEN obliegt allein den späteren PARTEIEN.

Vermittlungsbedingungen für Talente

Diese Vermittlungsbedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen der Globemee GmbH, Zollhof 7, 90443 Nürnberg (nachfolgend „Globemee“ genannt) und den über die Plattform registrierten Talenten (nachfolgend „Talent“ genannt), soweit es um die konkrete Vermittlung eines Arbeitsverhältnisses an einen Arbeitgeber sowie die damit verbundene Unterstützung im Visumsprozess geht.

Diese Vermittlungsbedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Plattform. Im Falle einer erfolgreichen Vorstellung bei einem Arbeitgeber oder der Aufnahme eines Visumsprozesses werden diese Bedingungen verbindlicher Bestandteil der vertraglichen Beziehung zwischen Globemee und dem Talent.

§1 Vertragsgegenstand

  1. Globemee unterstützt internationale Fachkräfte bei der Vermittlung von Arbeitsverhältnissen in Deutschland.

  2. Die Leistungen umfassen insbesondere:

    • Prüfung und Aufbereitung von Bewerbungsunterlagen

    • Vorstellung bei potenziellen Arbeitgebern

    • Koordination des Bewerbungsprozesses

    • Unterstützung im Visumsprozess nach Abschluss eines über Globemee vermittelten Arbeitsvertrages

  3. Globemee schuldet keinen bestimmten Vermittlungserfolg.

  4. Zwischen Globemee und dem Talent wird kein Arbeitsverhältnis begründet.

  5. Die Vermittlungsleistung ist für das Talent kostenfrei, sofern keine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

  6. Der Vertrag kommt durch aktive digitale Zustimmung des Talents zustande. Die Zustimmung erfolgt durch Bestätigung der AGB mittels gesonderter Checkbox im Rahmen des Bewerbungsprozesses. Die AGB sind vor Abgabe der Zustimmung abrufbar und speicherbar. Die Zustimmung wird elektronisch protokolliert.

§2 Mitwirkungspflichten des Talents

  1. Das Talent verpflichtet sich, alle Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen.

  2. Änderungen persönlicher oder beruflicher Umstände sind unverzüglich mitzuteilen.

  3. Vereinbarte Gesprächstermine sind wahrzunehmen oder rechtzeitig abzusagen.

  4. Das Talent bestätigt, dass Angaben zu Qualifikationen, Abschlüssen, Sprachkenntnissen und Berufserfahrung korrekt sind.

  5. Bei vorsätzlichen Falschangaben ist Globemee berechtigt, die Zusammenarbeit fristlos zu beenden.

  6. Das Talent trägt grundsätzlich die Kosten für Reise, Flug, Unterkunft sowie sonstige mit Einreise und Arbeitsantritt verbundene Aufwendungen, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber oder Globemee besteht.

  7. Das Talent ist eigenverantwortlich für die Organisation der Reise nach Deutschland und stellt sicher, dass die Einreise rechtzeitig vor Arbeitsbeginn erfolgt, sofern das Visum fristgerecht erteilt wurde.

§3 Unterstützung im Visumsprozess

  1. Globemee unterstützt das Talent im Visumsprozess ausschließlich dann, wenn ein über Globemee vermittelter Arbeitsvertrag von beiden Parteien rechtsverbindlich unterzeichnet wurde.

  2. Die Unterstützung erfolgt ausschließlich organisatorisch und beratend.

  3. Die Entscheidung über die Erteilung eines Visums liegt allein bei den zuständigen Behörden.

  4. Globemee übernimmt keine Garantie für die Erteilung eines Visums.

  5. Globemee haftet nicht für behördliche Verzögerungen oder Ablehnungen.

  6. Die Leistungen umfassen nicht den Familiennachzug, sofern keine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

§4 Mindestverbleib und Aufwendungsersatz

  1. Das Talent verpflichtet sich, das über Globemee vermittelte Arbeitsverhältnis mindestens 6 Monate aufrechtzuerhalten.

  2. Kündigt das Talent das Arbeitsverhältnis innerhalb der ersten 6 Monate eigenständig und ohne wichtigen Grund, ist ein pauschalierter Aufwendungsersatz zu leisten.

  3. Der Aufwendungsersatz beträgt:

    a) 2.000 €, wenn die Eigenkündigung innerhalb der ersten 3 Monate nach Arbeitsbeginn erfolgt;
    b) 500 €, wenn die Eigenkündigung im Zeitraum vom 4. bis einschließlich 6. Beschäftigungsmonat erfolgt.

  4. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn dem Talent die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses objektiv unzumutbar ist, insbesondere bei:

    • schwerwiegenden Vertragsverletzungen des Arbeitgebers

    • nachhaltiger Nichterfüllung wesentlicher Arbeitgeberpflichten

    • erheblichen arbeitsrechtlichen Verstößen

    • Tod oder schwerer Erkrankung eines Familienmitglieds ersten Grades

    • behördlichen Umständen außerhalb des Einflussbereichs des Talents

  5. Die Zahlungspflicht entfällt ebenfalls bei:

    • Kündigung durch den Arbeitgeber

    • betriebsbedingter Kündigung

    • Nichtbestehen der Probezeit durch Entscheidung des Arbeitgebers

  6. Globemee kann im Einzelfall eine Ratenzahlung vereinbaren.

§5 Nichtantritt der Stelle

  1. Tritt das Talent das vermittelte Arbeitsverhältnis trotz rechtsverbindlich unterzeichnetem Vertrag ohne wichtigen Grund nicht an, ist ein pauschalierter Aufwendungsersatz in Höhe von 2.000 € zu leisten.

  2. Die Zahlungspflicht entfällt bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gemäß §4 Abs. 4.

§6 Abbruch des Visumsprozesses

  1. Bricht das Talent nach Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags den Visumsprozess ohne wichtigen Grund eigenständig ab, ist ein pauschalierter Aufwendungsersatz in Höhe von 1.000 € zu leisten.

  2. Die Zahlungspflicht entfällt bei Vorliegen eines wichtigen Grundes.


§7 Umgehungsverbot

  1. Wird dem Talent im Rahmen der Vermittlung der Name eines Unternehmens oder eine konkrete Stelle bekannt gegeben, verpflichtet sich das Talent, dieses Unternehmen nicht außerhalb des Vermittlungsprozesses über Globemee zu kontaktieren.

  2. Diese Verpflichtung gilt für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Erstvorstellung durch Globemee, sofern die spätere Einstellung auf der durch Globemee vermittelten Kenntnis des Unternehmens beruht.

  3. Kommt innerhalb dieses Zeitraums ein Arbeitsverhältnis ohne Beteiligung von Globemee zustande, ist eine Vertragsstrafe zu zahlen.

  4. Die Vertragsstrafe beträgt ein Bruttomonatsgehalt, maximal jedoch 5.000 €.

  5. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten; eine bereits gezahlte Vertragsstrafe wird angerechnet.

§8 Haftung

  1. Globemee haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Globemee nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

  3. Globemee haftet nicht für:

    • Entscheidungen staatlicher Behörden

    • wirtschaftliche Situation oder Handlungen des Arbeitgebers

    • Kündigungen durch den Arbeitgeber

    • Verzögerungen im Visumsverfahren

    • Ereignisse höherer Gewalt oder unvorhersehbare behördliche Änderungen

§9 Datenschutz

  1. Das Talent willigt ein, dass personenbezogene Daten im Rahmen des Vermittlungsprozesses an potenzielle Arbeitgeber und – soweit erforderlich – an zuständige Behörden weitergegeben werden.

  2. Die Verarbeitung erfolgt gemäß DSGVO.

  3. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.

§10 Kein Exklusivitätszwang

Das Talent ist berechtigt, sich parallel bei anderen Arbeitgebern zu bewerben, sofern diese nicht durch Globemee vorgestellt wurden.

§11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Es gilt deutsches Recht.

  2. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von Globemee.

§12 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt

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