Das Fachkräftevisum Elektriker ist der entscheidende Schritt, um qualifizierte Elektrofachkräfte aus Drittstaaten legal in Ihrem Betrieb einzusetzen. Dabei gibt es nicht nur einen Weg – sondern vier verschiedene Aufenthaltstitel, die je nach Qualifikation und Situation der Fachkraft in Frage kommen. Dieser Leitfaden erklärt, welcher Weg für Ihren Betrieb der richtige ist.

Visum & Aufenthaltstitel für Elektriker

Fachkräftevisum Elektriker: Welcher Aufenthaltstitel passt für Ihr Unternehmen?

Das Fachkräftevisum Elektriker gibt es seit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz nicht mehr als einen einzelnen Titel – sondern als vier verschiedene Wege, je nach Situation der Fachkraft. Daher müssen Betriebe vor der Einstellung genau wissen, welche Option passt. Dieser Leitfaden zeigt, welches Fachkräftevisum für Elektriker aus Drittstaaten wann gilt. Außerdem erfahren Sie, was Ihr Betrieb mitbringen muss und wie Sie den Prozess in unter drei Monaten abschließen.

Zahlen zur Lage
~63.000 offene Stellen für Elektriker und Elektroniker in Deutschland (Bundesagentur für Arbeit)
6–18 Monate dauert die Besetzung ohne Spezialist – mit Globemee: 2,5 Monate
163 Engpassberufe in Deutschland 2024 – Elektriker und Elektroniker sind dabei (BA-Engpassanalyse 2024)
Elektriker aus dem Ausland mit Fachkräftevisum Elektriker beim Arbeitseinsatz in Deutschland

Vier Aufenthaltstitel für das Fachkräftevisum Elektriker

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) wurde in drei Stufen reformiert: November 2023, März 2024 und Juni 2024. Seitdem stehen Betrieben vier relevante Aufenthaltstitel für das Fachkräftevisum Elektriker zur Verfügung. Außerdem hängt die Wahl vom Ausbildungshintergrund der Fachkraft und davon ab, ob die Anerkennung bereits vorliegt.

Schnellster Weg
Anerkennungspartnerschaft

Einreise ohne abgeschlossene Anerkennung. Die Fachkraft arbeitet direkt im Betrieb, während das Anerkennungsverfahren läuft. Voraussetzung: Ihr Betrieb schließt eine schriftliche Vereinbarung mit der Fachkraft ab.

§ 16d Abs. 3 AufenthG · Gültig: 1 Jahr, verlängerbar auf 3 Jahre
Standard-Weg
Fachkräftevisum Berufsausbildung

Für Elektriker mit bereits anerkanntem Abschluss und konkretem Arbeitsangebot in Ihrem Betrieb. Die Fachkraft erhält den Aufenthaltstitel vor der Einreise über die Deutsche Botschaft.

§ 18a AufenthG · Gültig: bis zu 4 Jahre
Für Ingenieure
Blaue Karte EU

Für Elektroingenieure mit Hochschulabschluss und einem Jahresbrutto von mindestens 41.041,80 Euro (Engpassberuf 2024). Ermöglicht Niederlassungserlaubnis nach nur 21 Monaten.

§ 18b AufenthG · Gültig: bis zu 4 Jahre
Neue Option 2024
Chancenkarte

Kein konkretes Jobangebot nötig – stattdessen Punktesystem (mindestens 6 Punkte). Fachkräfte reisen ein, um in Deutschland eine Stelle zu suchen. Für Betriebe interessant, die aktiv rekrutieren.

§ 20a AufenthG · Gültig: 1 Jahr zur Jobsuche

Hinweis für Handwerksbetriebe: Bei reglementierten Elektrohandwerksberufen (Elektriker, Elektroinstallateur) ist die Anerkennung des Abschlusses Pflicht, bevor die Fachkraft selbstständig tätig werden darf. Deshalb ist die Anerkennungspartnerschaft nach § 16d für die meisten Betriebe der praktischste Weg – weil sie sofortigen Arbeitseinsatz mit laufendem Anerkennungsverfahren verbindet.

Die Anerkennungspartnerschaft: Fachkräftevisum Elektriker ohne Warten

Die Anerkennungspartnerschaft ist für viele Handwerksbetriebe der attraktivste Weg beim Fachkräftevisum Elektriker. Denn dadurch entfällt die Wartezeit bis zur abgeschlossenen Anerkennung. Die Fachkraft arbeitet deshalb produktiv im Betrieb, während das Anerkennungsverfahren bei der Handwerkskammer läuft.

Was Ihr Betrieb mitbringen muss

Damit die Anerkennungspartnerschaft genehmigt wird, muss Ihr Unternehmen als geeignet gelten. Das bedeutet konkret: Ihr Betrieb verfügt über eine Ausbildungsberechtigung, ist in der Lehrlingsrolle eingetragen oder hat fachlich qualifiziertes Personal, das die Fachkraft anleiten kann. Außerdem müssen Sie eine schriftliche Partnerschaftsvereinbarung abschließen. Diese kann als Ergänzung zum Arbeitsvertrag formuliert werden.

Was die Fachkraft mitbringen muss

Die Elektrofachkraft aus dem Drittstaat benötigt mindestens eine zweijährige abgeschlossene Ausbildung im Heimatland sowie Deutschkenntnisse auf einem für die Tätigkeit notwendigen Niveau. In der Praxis empfehlen wir B2, damit Sicherheitsunterweisungen und Teamkommunikation reibungslos funktionieren. Zudem muss ein konkretes Jobangebot vorliegen, bevor das Visum beantragt werden kann.

Der Ablauf
1

Kandidatenauswahl und Arbeitsvertrag

Sie wählen eine geeignete Elektrofachkraft aus und schließen einen Arbeitsvertrag inkl. Anerkennungspartnerschaftsvereinbarung ab. Globemee übernimmt dabei Vorauswahl, Matching und Vertragsunterstützung.

2

Visumsantrag bei der Deutschen Botschaft

Die Fachkraft stellt im Heimatland den Visumantrag nach § 16d AufenthG. Dabei werden der Arbeitsvertrag, die Qualifikationsnachweise sowie die Partnerschaftsvereinbarung eingereicht. Die Bearbeitungszeit variiert je nach Herkunftsland.

3

Einreise und Arbeitsbeginn

Nach Visumserteilung reist die Fachkraft ein und beginnt direkt bei Ihnen. Damit ist sie von Tag 1 produktiv – noch bevor die formale Anerkennung abgeschlossen ist.

4

Anerkennungsantrag bei der Handwerkskammer

Unmittelbar nach der Einreise beantragt die Fachkraft die Gleichwertigkeitsprüfung ihres Abschlusses bei der zuständigen Handwerkskammer. Globemee koordiniert alle Unterlagen und Übersetzungen.

5

Ggf. Anpassungslehrgang im Betrieb

Werden Qualifikationslücken festgestellt, absolviert die Fachkraft einen Anpassungslehrgang – direkt bei Ihnen. Sie bleibt dabei in Beschäftigung. Als Arbeitgeber ermöglichen Sie Freistellungen für Lehrgänge und Sprachkurse.

6

Volle Anerkennung und unbeschränkte Tätigkeit

Nach abgeschlossener Anerkennung darf die Fachkraft vollständig und selbstständig in Ihrem Betrieb tätig sein. Die Aufenthaltserlaubnis wird entsprechend verlängert.

Mehr über das Anerkennungsverfahren selbst erfahren Sie in unserem Artikel Ausländischer Elektroabschluss: Der vollständige Leitfaden für Betriebe.

Das klassische Fachkräftevisum für Elektriker: § 18a AufenthG

Wenn die Anerkennung des Abschlusses bereits vorliegt, ist das Fachkräftevisum Elektriker nach § 18a AufenthG der direkte Weg zur Beschäftigung. Dieser Titel eignet sich besonders, wenn Sie frühzeitig planen und einen Kandidaten gefunden haben, dessen Qualifikation bereits formal geprüft wurde.

Voraussetzungen für das Fachkräftevisum Elektriker nach § 18a: Die Fachkraft hat eine mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen, die von einer deutschen Anerkennungsstelle als gleichwertig eingestuft wurde. Außerdem liegt ein konkretes Jobangebot mit tariflichem oder ortsüblichem Gehalt vor. Die Bundesagentur für Arbeit prüft dabei, ob die Beschäftigungsbedingungen den deutschen Standards entsprechen. Eine Vorrangprüfung entfällt zudem für Fachkräfte aus anerkannten Mangelberufen – und Elektriker gehören dazu.

Praxistipp: Nutzen Sie den beschleunigten Fachkräfteverfahren (§ 81a AufenthG) über die Ausländerbehörde. Damit wird die Visumsbearbeitung priorisiert und die Gesamtdauer verkürzt sich erheblich. Globemee beantragt das beschleunigte Verfahren standardmäßig für alle Kandidaten.

Do und Don’t: Fachkräftevisum Elektriker richtig beantragen

✓ Das sollten Sie tun
  • Daher frühzeitig klären, ob Ihr Betrieb für die Anerkennungspartnerschaft geeignet ist
  • Außerdem Arbeitsvertrag und Partnerschaftsvereinbarung vor dem Visumantrag abschließen
  • Zudem das beschleunigte Fachkräfteverfahren (§ 81a AufenthG) nutzen
  • Qualifikationsnachweise mit beglaubigten Übersetzungen deshalb frühzeitig anfordern
  • Tarifliches oder ortsübliches Gehalt zahlen – denn das ist Voraussetzung für das Visum
  • Folglich einen Spezialist wie Globemee einschalten, der den Prozess koordiniert
✗ Das sollten Sie vermeiden
  • Mit der Visumsbeantragung warten, bis alle Unterlagen „perfekt“ sind
  • Den falschen Aufenthaltstitel beantragen – das kostet Zeit und Geld
  • Anerkennungsverfahren ignorieren und sofort mit selbstständiger Arbeit beginnen
  • Zu niedrige Gehälter anbieten – das gefährdet den Visumserfolg
  • Die Sprachvorbereitung unterschätzen – B1 reicht für die Einreise, B2 ist im Betrieb nötig

Blaue Karte EU: Fachkräftevisum für Elektroingenieure

Für akademisch ausgebildete Elektroingenieure aus Drittstaaten ist die Blaue Karte EU (§ 18b AufenthG) der attraktivste Aufenthaltstitel. Sie bietet gegenüber dem Standard-Fachkräftevisum deutliche Vorteile. Außerdem ermöglicht sie eine Niederlassungserlaubnis bereits nach 21 Monaten statt normalerweise 4 Jahren. Der Familiennachzug ist dabei vereinfacht, und die EU-Mobilität wird erleichtert.

Voraussetzungen und Gehaltsgrenze für die Blaue Karte EU

Voraussetzung ist ein in Deutschland anerkannter Hochschulabschluss sowie ein Gehalt von mindestens 41.041,80 Euro brutto pro Jahr (Stand 2024, gültig für Mangelberufe wie Elektroingenieure). Für Berufe ohne Mangelstatus liegt die Grenze höher. Weitere Informationen zur Anerkennung technischer Abschlüsse finden Sie deshalb in unserem Artikel über die Elektrofachkraft Anerkennung Deutschland.

Ohne Spezialist
6–18 Monate
Behördendschungel, falscher Aufenthaltstitel, Verzögerungen – viele Betriebe scheitern am Papierkram
Mit Globemee
2,5 Monate
Richtiger Aufenthaltstitel von Anfang an, koordiniertes Anerkennungsverfahren, fester Ansprechpartner

Was Globemee für Sie übernimmt

  • Kandidatenauswahl: Daher starten wir mit einer Vorauswahl passender Elektrofachkräfte aus unserem Netzwerk in Marokko, Serbien, Indien und weiteren Ländern
  • Visumsstrategie: Außerdem wählen wir den richtigen Aufenthaltstitel und beantragen das beschleunigte Fachkräfteverfahren
  • Anerkennungsmanagement: Folglich koordinieren wir alle Unterlagen, Übersetzungen und Behördenkontakte
  • Onboarding-Begleitung: Zudem unterstützen wir bei Wohnungssuche, Behördenanmeldung und Einarbeitung
  • Keine versteckten Kosten: Deshalb arbeiten wir mit einem transparenten Festpreismodell – Sie zahlen nur im Erfolgsfall

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Häufige Fragen zum Fachkräftevisum Elektriker

Welcher Aufenthaltstitel ist für einen Elektriker aus Marokko der richtige?

Das hängt davon ab, ob der marokkanische Abschluss bereits anerkannt ist. Liegt noch keine Anerkennung vor, ist die Anerkennungspartnerschaft (§ 16d AufenthG) der schnellste Weg. Dabei reist der Elektriker ein und arbeitet sofort in Ihrem Betrieb, während die Handwerkskammer die Gleichwertigkeit prüft. Liegt die Anerkennung bereits vor, nutzen Sie das Fachkräftevisum nach § 18a AufenthG. Globemee berät Sie deshalb, welcher Weg in Ihrer Situation der richtige ist.

Wie lange dauert das Fachkräftevisum für Elektriker?

Die Gesamtdauer hängt vom gewählten Aufenthaltstitel und der Deutschen Botschaft im Herkunftsland ab. Mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren (§ 81a AufenthG) wird die Bearbeitungszeit deutlich verkürzt. Globemee schafft den gesamten Prozess von der Kandidatenauswahl bis zur Einreise in rund 2,5 Monaten – vorausgesetzt, alle Unterlagen sind vollständig und korrekt vorbereitet. Daher lohnt es sich, den Prozess frühzeitig zu starten.

Was kostet ein Fachkräftevisum für meinen Betrieb?

Direkte Visagebühren trägt in der Regel die Fachkraft. Für Betriebe entstehen Kosten durch Übersetzungen, Beglaubigungen und ggf. Anerkennungsgebühren. Hinzu kommt das Honorar eines Recruiting-Dienstleisters wie Globemee. Dabei gilt: Ein Fehlbesetzungsversuch ohne Spezialist kostet in der Praxis weit mehr an Zeit und Opportunitätskosten als ein strukturierter Prozess von Anfang an.

Darf die Elektrofachkraft während der Anerkennungspartnerschaft selbstständig arbeiten?

Bei reglementierten Elektrohandwerksberufen gibt es Einschränkungen. Vor der abgeschlossenen Anerkennung darf die Fachkraft nicht eigenverantwortlich tätig sein – muss also unter Aufsicht einer anerkannten Fachkraft arbeiten. Viele vorbereitende und unterstützende Tätigkeiten sind jedoch sofort möglich. Nach Abschluss der Anerkennung entfallen alle Einschränkungen vollständig. Globemee klärt deshalb mit Ihnen gemeinsam, welche Aufgaben ab Tag 1 möglich sind.

Welche Deutschkenntnisse braucht die Elektrofachkraft für das Visum?

Für die Anerkennungspartnerschaft nach § 16d AufenthG sind „hinreichende“ Deutschkenntnisse Voraussetzung – in der Praxis bedeutet das mindestens A2 bis B1. Für das Fachkräftevisum nach § 18a wird ebenfalls B1 empfohlen. Im Arbeitsalltag, besonders bei Sicherheitsunterweisungen, ist B2 jedoch deutlich vorteilhafter. Globemee bereitet daher alle Kandidaten gezielt auf das benötigte Sprachniveau vor.

Was ist der Unterschied zwischen § 16d und § 18a AufenthG für Elektriker?

Der Hauptunterschied liegt im Zeitpunkt der Anerkennung. Über § 18a reist die Fachkraft erst ein, wenn die Anerkennung bereits vollständig vorliegt. Über § 16d Abs. 3 (Anerkennungspartnerschaft) reist sie ein, bevor die Anerkennung abgeschlossen ist – und die Anerkennung läuft dann parallel zur Beschäftigung. Für die meisten Betriebe ist § 16d daher schneller und praktikabler, erfordert jedoch die Eignung des Betriebs als Ausbildungsstätte.

Quellen

Fazit

Das Fachkräftevisum Elektriker ist kein einheitlicher Titel, sondern ein System aus vier Optionen – je nach Qualifikation, Anerkennungsstand und Betriebsstruktur. Die Anerkennungspartnerschaft nach § 16d ist dabei für Handwerksbetriebe oft der praktischste Weg, weil die Fachkraft sofort eingesetzt werden kann. Entscheidend ist deshalb, das richtige Fachkräftevisum für Elektriker von Anfang an zu wählen, damit keine Zeit verschenkt wird.

Globemee begleitet Betriebe in der Elektronikbranche durch den gesamten Prozess – von der Kandidatenauswahl über den richtigen Aufenthaltstitel bis zur vollen Anerkennung. Jetzt kostenloses Erstgespräch buchen →

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