Beschleunigtes Fachkräfteverfahren Bayern – Dokument, Prüfhaken und Fabrikgebäude als Symbol für den schnellen Weg zum Visum

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren Bayern heißt: der schnellste Weg, eine Fachkraft aus einem Drittstaat in Ihren Betrieb zu holen – vorausgesetzt, Sie wissen, wer zuständig ist und was Sie vorher klären müssen. Statt dass Ihre Fachkraft jede Behörde einzeln abklappert, koordiniert eine Stelle Anerkennung, Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit und Vorabzustimmung zum Visum. In Bayern ist das die örtliche Ausländerbehörde oder die ZSEF bei der Regierung von Mittelfranken in Nürnberg.

Kostenlose Beratung anfragen →
3 Wo. in der Regel bis zum Visumtermin bei der Auslandsvertretung, nach Vorlage der Vorabzustimmung
411€ Gebühr der Ausländerbehörde, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens
2–6 Mon. Gesamtdauer bis zum Visum laut Merkblatt einer Ausländerbehörde, im Einzelfall länger
✦

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren Bayern: Was dahintersteckt

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren Bayern bedeutet rechtlich: Verfahren nach § 81a AufenthG. Der Arbeitgeber beantragt das Verfahren in Vollmacht der Fachkraft und schließt mit der Behörde eine Vereinbarung. Darin stehen Kontakte, Vollmachten, vorzulegende Nachweise, Abläufe und Erledigungsfristen. Die Behörde leitet danach die nötigen Schritte ein und erteilt am Ende die Vorabzustimmung zum Visum. Arbeitgeber dürfen dabei Dritte bevollmächtigen – etwa einen Personaldienstleister, der Unterlagen vorbereitet und das Verfahren begleitet.

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren Bayern vs. normales Visumverfahren

Im normalen Verfahren stößt die Fachkraft Anerkennung, Zustimmung der Bundesagentur und Visum nacheinander selbst an und wartet jeweils auf die nächste Stelle. Im beschleunigten Verfahren sitzt die Behörde in Deutschland als Koordinatorin dazwischen. Sie leitet das Anerkennungsverfahren ein, holt die Zustimmung der Bundesagentur ein, informiert die Auslandsvertretung und entscheidet über die Vorabzustimmung. Für Betriebe heißt das: ein Ansprechpartner statt vier – und ein Verfahren, das nach festen Abläufen läuft.

Wichtig zur Einordnung: Das Gesetz selbst nennt nur eine einzige feste Frist: Die Behörde lädt den Arbeitgeber innerhalb von drei Werktagen zur Besprechung ein, wenn weitere Nachweise nötig sind. Alle weiteren Fristen stehen in der Vereinbarung oder in den Merkblättern der Behörden. Verlassen Sie sich deshalb nicht auf pauschale Zeitversprechen, sondern lassen Sie sich die Fristen für Ihren konkreten Fall nennen.

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren Bayern: Wer zuständig ist

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren Bayern läuft nicht über eine einzige Behörde. Laut BayernPortal ist die zuständige Stelle die örtliche Ausländerbehörde oder die Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften (ZSEF). In der Regel richtet sich die Zuständigkeit nach der Betriebsstätte, in der die Fachkraft arbeiten soll. Die ZSEF ist Teil der Regierung von Mittelfranken, hat ihre Hausanschrift in Nürnberg und ist bayernweit das Kompetenzcenter für das Verfahren.

Was die ZSEF für Arbeitgeber übernimmt

Laut Flyer der Regierung von Mittelfranken berät die ZSEF Arbeitgeber und Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten vorab gebührenfrei, etwa zur Eignung des Verfahrens, zu Gehaltsgrenzen und zu Alternativen. Sie koordiniert Anerkennungsstelle, Bundesagentur für Arbeit und Auslandsvertretung, überwacht die Fristen und prüft Voraussetzungen wie Lebensunterhalt, Altersvorsorge und Wohnraum. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erteilt sie die Vorabzustimmung. Der Haken: Auf der ZSEF-Seite steht keine Liste der erfassten Berufe. Ob Ihr konkreter Kandidat passt, sollten Sie deshalb vorab klären – bevor Sie ihm einen Starttermin nennen.

Nicht sicher, ob Ihr Kandidat für das Verfahren passt? Globemee prüft Abschluss, Aufenthaltszweck und Unterlagen vorab – bevor Sie Zeit und Gebühren investieren.
Jetzt klären →

Voraussetzungen: Welche Fachkräfte und Produktionsberufe passen

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren Bayern setzt diese Voraussetzungen voraus (laut BayernPortal). Wer sie nicht erfüllt, kommt gar nicht erst zur Vereinbarung:

VoraussetzungWas das für Ihren Betrieb heißt
Fachkraft ist namentlich benanntPauschale Vorabzustimmungen für offene Stellen gibt es nicht
Konkretes ArbeitsplatzangebotVertragsangebot für eine echte Fachkrafttätigkeit liegt vor
Begünstigter Aufenthaltszwecku. a. § 18a (Berufsausbildung), § 18b (Studium), § 16d (Anerkennungsmaßnahme)
Wohnsitz im HerkunftslandDie Fachkraft lebt im Ausland oder rechtmäßig in einem visumpflichtigen Drittstaat
Vollmacht der FachkraftDer Arbeitgeber (oder ein Bevollmächtigter) handelt in ihrem Namen
Kein EinreiseverbotEs liegt kein Einreise- und Aufenthaltsverbot vor
Checkliste mit Stoppuhr: Voraussetzungen und Fristen im beschleunigten Fachkräfteverfahren für Betriebe in Bayern

Industriemechaniker, CNC-Fachkräfte, Maschinenführer: passt das?

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren Bayern funktioniert für Produktionsberufe mit mindestens zweijähriger Berufsausbildung, denn der Aufenthaltszweck ist in der Regel § 18a AufenthG. Der gehört zu den begünstigten Zwecken. Die Anerkennung des ausländischen Abschlusses läuft dann bei IHK-Berufen wie Industriemechaniker über die IHK FOSA – Details dazu lesen Sie in unserem Beitrag Industriemechaniker aus dem Ausland einstellen. Wie das Verfahren für Elektrofachkräfte aussieht, erklärt der Beitrag zum beschleunigten Fachkräfteverfahren für Elektriker. Gerade Quereinsteiger ohne formalen Abschluss fallen dagegen meist nicht in § 18a – hier lohnt sich eine Beratung, bevor Sie Zeit investieren.

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren Bayern: Fristen realistisch planen

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren Bayern wird oft mit „drei plus drei Wochen“ gleichgesetzt. Die Zahl, die in Gesprächen am häufigsten fällt, ist „drei plus drei Wochen“. Sie ist korrekt – aber sie beschreibt nur die Visumphase. Die Auslandsvertretung vergibt in der Regel innerhalb von drei Wochen nach Vorlage der Vorabzustimmung einen Termin und entscheidet in der Regel innerhalb von weiteren drei Wochen über den vollständigen Antrag. Alles, was vorher passiert, ist darin nicht enthalten.

Was vor der Visumphase liegt

Die Muster-Vereinbarung der Regierung von Mittelfranken nennt für die Anerkennung eine Frist von zwei Monaten ab Vollständigkeit der Unterlagen, mit einmaliger Verlängerungsmöglichkeit. Die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit soll bis zu einer Woche dauern, wenn keine weiteren Informationen nötig sind. Verzögerungen entstehen fast immer an derselben Stelle: unvollständige oder nicht übersetzte Unterlagen. Ein Merkblatt der Ausländerbehörde Breisgau-Hochschwarzwald nennt deshalb für die Gesamtdauer bis zum Visum meist zwei bis sechs Monate, im Einzelfall länger.

Was die Fristen wirklich bedeuten

Nur die Visumphase Termin plus Entscheidung, in der Regel 3 + 3 Wochen
ca. 6 Wochen
Gesamtdauer bis zum Visum inklusive Anerkennung, laut Merkblatt meist 2–6 Monate
2–6 Monate
Wann kann Ihre Fachkraft realistisch starten? Globemee plant den Zeitrahmen anhand der echten Unterlagen – nicht anhand von Wunschfristen.
Zeitplan klären →

Kosten: Wer im beschleunigten Verfahren was zahlt

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren Bayern kostet zunächst 411 Euro Gebühr der Ausländerbehörde (§ 47 AufenthV) – sie fällt bei Abschluss der Vereinbarung an. Sie ist erfolgsunabhängig und wird nicht erstattet, sobald die Bearbeitung begonnen hat – auch dann nicht, wenn keine Vorabzustimmung erteilt wird oder das Visum abgelehnt wird. Für jede neue Fachkraft fällt die volle Gebühr erneut an. Die Visumgebühr kommt mit 75 Euro hinzu.

Wer die 411 Euro schuldet – und wer sie trägt

Gebührenschuldner ist laut Merkblatt der Ausländerbehörde die Fachkraft, nicht der Arbeitgeber. Viele Betriebe übernehmen die Gebühr trotzdem, um Fachkräfte zu gewinnen – das ist dann eine vertragliche Vereinbarung, kein gesetzlicher Automatismus. Regeln Sie es schriftlich, bevor die Vereinbarung unterschrieben wird, besonders für den Fall, dass die Vorabzustimmung scheitert. Nicht enthalten sind außerdem Gebühren für Anerkennung und Zeugnisbewertung sowie Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen und Apostillen.

Was Betriebe richtig und falsch machen

Aus den Merkblättern der Behörden lassen sich die häufigsten Stolperstellen ablesen:

✓ Richtig
  • Vollmacht der Fachkraft einholen, bevor die Vereinbarung unterschrieben wird
  • Die kostenfreie Vorab-Beratung der ZSEF nutzen, um Eignung und Gehaltsgrenzen zu klären
  • Unterlagen vollständig, übersetzt und beglaubigt einreichen
  • Kostenübernahme für die 411 Euro schriftlich mit der Fachkraft regeln
✕ Falsch
  • Eine Vorabzustimmung für eine offene Stelle beantragen – es braucht eine namentlich benannte Fachkraft
  • Die Vorabzustimmung mit einem sicheren Visum verwechseln
  • Starttermine zusagen, bevor die Anerkennung abgeschlossen ist
  • Davon ausgehen, dass die Fachkraft nach Einreise sofort arbeiten darf

Die Stolperfalle nach der Einreise

Enthält das Visum keine Angaben zur Beschäftigung, darf die Fachkraft nicht sofort arbeiten. Sie muss umgehend bei der Ausländerbehörde Aufenthaltstitel und Beschäftigungserlaubnis beantragen. Prüfen Sie das Visum also direkt nach Erhalt – und planen Sie den Termin bei der Ausländerbehörde am Wohnort ein, bevor die Fachkraft anreist.

So läuft das beschleunigte Fachkräfteverfahren in Bayern konkret ab

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren Bayern besteht von der ersten Idee bis zum Visumantrag aus sieben Stationen. Die wichtigsten fünf im Überblick:

Der Ablauf in fünf Schritten

  • 1
    Vorbereitung

    Kandidat und Vollmacht klären

    Namentlich benannte Fachkraft, konkretes Angebot, Vollmacht des Kandidaten für den Arbeitgeber.

  • 2
    Schritt 2

    Vereinbarung mit ABH oder ZSEF schließen

    Die Gebühr von 411 Euro fällt an, die Behörde leitet die weiteren Schritte ein.

  • 3
    Schritt 3

    Anerkennung und BA-Zustimmung

    Anerkennungsstelle prüft den Abschluss, die Bundesagentur für Arbeit stimmt – wo nötig – zu.

  • 4
    Schritt 4

    Vorabzustimmung erhalten

    Die Behörde schickt die Vorabzustimmung an den Arbeitgeber, der sie an die Fachkraft weiterleitet.

  • 5
    Visumphase

    Termin und Visumentscheidung

    Termin in der Regel innerhalb von 3 Wochen, Entscheidung in der Regel innerhalb weiterer 3 Wochen.

Zu viele Behörden, zu wenig Zeit im Tagesgeschäft? Globemee bereitet Kandidaten und Unterlagen vor und begleitet Ihren Betrieb durch das Verfahren.
Prozess übernehmen lassen →
Auf eigene Faust
Fristen offen
Unvollständige Unterlagen und unklare Zuständigkeiten kosten Wochen – oft erst beim Visumtermin sichtbar.
Mit Globemee
Vorbereitet
Kandidat, Unterlagen und Ansprechpartner stehen, bevor die Vereinbarung unterschrieben wird.
⚙️

Was Globemee für Sie übernimmt

Betriebe in Bayern, die das Verfahren nutzen wollen, bekommen von Globemee die Vorarbeit und Begleitung:

  • Auswahl geeigneter Kandidaten mit anerkennungsfähigem Abschluss
  • Prüfung von Aufenthaltszweck, Unterlagen und Vollständigkeit vor dem Antrag
  • Abstimmung mit Ihrer zuständigen Ausländerbehörde oder der ZSEF
  • Begleitung bis zur Einreise und zum Start im Betrieb

Sie wollen eine Fachkraft im beschleunigten Verfahren holen?

Globemee klärt vorab, ob Ihr Kandidat passt, und begleitet Ihren Betrieb durch die Behördenschritte – damit die neue Fachkraft ohne vermeidbare Verzögerung startet.

Kostenlose Beratung anfragen →

Häufige Fragen: Beschleunigtes Fachkräfteverfahren Bayern

Zuständigkeit und Ablauf

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren Bayern: Was ist das?
Ein Verfahren nach § 81a AufenthG, bei dem der Arbeitgeber in Vollmacht der Fachkraft eine Vereinbarung mit der zuständigen Behörde schließt. Die Behörde koordiniert Anerkennung, Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit und Vorabzustimmung zum Visum. In Bayern übernimmt das je nach Ort die örtliche Ausländerbehörde oder die ZSEF bei der Regierung von Mittelfranken.
Beschleunigtes Fachkräfteverfahren Bayern: Wer ist zuständig?
Die örtliche Ausländerbehörde oder die Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften (ZSEF). Die ZSEF ist Teil der Regierung von Mittelfranken, hat ihre Hausanschrift in Nürnberg und ist bayernweit tätig. In der Regel richtet sich die Zuständigkeit nach der Betriebsstätte, in der die Fachkraft arbeiten soll.
Beschleunigtes Fachkräfteverfahren Bayern: Wie lange dauert es?
Für die Visumphase nennen die Behörden in der Regel drei Wochen bis zum Termin und weitere drei Wochen bis zur Entscheidung. Bis zum Visum insgesamt nennt ein Merkblatt der Ausländerbehörde meist zwei bis sechs Monate, im Einzelfall länger. Entscheidend sind die Anerkennung und die Vollständigkeit der Unterlagen.

Kosten und Grenzen des Verfahrens

Was kostet das Verfahren und wer zahlt?
Die Gebühr der Ausländerbehörde beträgt 411 Euro und fällt unabhängig vom Erfolg an. Gebührenschuldner ist laut Merkblatt die Fachkraft; wer die Kosten am Ende trägt, regeln Arbeitgeber und Fachkraft vertraglich. Dazu kommen die Visumgebühr von 75 Euro sowie Kosten für Anerkennung, Zeugnisbewertung, Übersetzungen und Beglaubigungen.
Gilt das Verfahren auch für Produktionsberufe wie Industriemechaniker?
Grundsätzlich ja, wenn die Fachkraft eine mindestens zweijährige Berufsausbildung hat und der Aufenthaltszweck zu den begünstigten Gruppen gehört, etwa § 18a AufenthG. Die ZSEF nennt auf ihrer Seite keine Berufsliste. Ob ein konkreter Abschluss anerkennungsfähig ist, klärt sich im Anerkennungsverfahren, bei IHK-Berufen über die IHK FOSA.
Garantiert die Vorabzustimmung das Visum?
Nein. Die Vorabzustimmung beschleunigt das Visumverfahren, ersetzt aber nicht die Entscheidung der Auslandsvertretung. Gegen die Ablehnung einer Vorabzustimmung gibt es laut Merkblatt keine Rechtsmittel, und bei Ablehnung wird die Gebühr nicht erstattet.

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren Bayern lohnt sich für Betriebe, die eine bestimmte Fachkraft mit anerkennungsfähigem Abschluss holen wollen und eine feste Ansprechstelle statt vier Behörden wünschen. Planen Sie realistisch: Die Visumphase dauert in der Regel sechs Wochen, das Gesamtverfahren meist zwei bis sechs Monate. Klären Sie Kandidat, Vollmacht und Kostenübernahme, bevor Sie die Vereinbarung unterschreiben.

Verwandte Themen für Produktionsbetriebe: Müssen ausländische Mitarbeiter in der Produktion wirklich Deutsch können? und Industriemechaniker aus dem Ausland einstellen

Globemee bereitet Kandidaten und Unterlagen vor und begleitet Ihren Betrieb durch das Verfahren. Jetzt kostenlos beraten lassen →

Klickst Du auf eine Emp­feh­lung mit *, unterstützt das unsere Arbeit. Globemee bekommt dann eine Vergütung. Emp­feh­lungen geben wir immer unabhängig und nach sorgfältiger Vorauswahl.

Beitrag teilen

Weitere Beiträge

Lista de espera

Bitte bestätigen Sie Ihre Mail-Adresse

Wir haben Ihnen soeben eine E-Mail in Ihre Mailbox geschickt. Bitte bestätigen Sie, dass Sie es wirklich sind. Wir werden Ihnen dann umgehend Ihr PDF zusenden :) 

Danke fürs mitmachen!

Wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden!

Kontaktformular ausfüllen

Bitte füllen Sie das Kontaktformular aus. Wir werden Ihre Anfrage schnellstmöglich bearbeiten und uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen zurückmelden.

Kontaktformular ausfüllen

Bitte füllen Sie das Kontaktformular aus. Wir werden Ihre Anfrage schnellstmöglich bearbeiten und uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen zurückmelden.

Kontaktformular ausfüllen

Bitte füllen Sie das Kontaktformular aus. Wir werden Ihre Anfrage schnellstmöglich bearbeiten und uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen zurückmelden.

Registrierung erfolgreich

Danke fürs Mitmachen!
Jetzt ganz einfach den folgenden Link an Ihre Kontakte senden.

https://globemee.com/demo-buchen​
ⓘ Bitte denken Sie daran, Ihre Kontakte darüber zu informieren, dass sie bei der Terminbuchung Ihren Namen oder E-Mail Adresse in das entsprechende Feld eintragen sollen (siehe Schritt 2).

Signup completed!

Thanks for taking part :-)
You can now simply send the following link to your contacts.

https://globemee.de/talent-signup

ⓘ Please remember to inform your contacts to enter your name in the appropriate field during the registration process (see step 2).

So funktioniert's

Für die Organisation unserer Termine setzen wir den Dienstleister Calendly ein. Sollte Ihr Kontakt einen Demo-Termin buchen, besteht die Option, uns mitzuteilen, wie er auf unsere Dienstleistungen aufmerksam geworden ist. Erinnern Sie Ihren Kontakt, Ihren Namen als Referenz anzugeben, wie im beigefügten Screenshot ersichtlich.