Wohnungssuche internationale ZFA: So helfen Zahnarztpraxen beim Relocation-Prozess

Wohnungssuche internationale ZFA – Zahnarztpraxis unterstützt Fachkraft bei der Wohnungssuche in Deutschland

Die Wohnungssuche internationale ZFA gehört zu den größten Hürden auf dem Weg in Ihre Zahnarztpraxis. Deshalb brechen viele internationale Zahnmedizinische Fachangestellte ihre Zusage zurück – nicht wegen des Jobs, sondern wegen fehlender Unterkunft am neuen Wohnort. Zahnarztpraxen, die ihren neuen Mitarbeitenden beim Relocation-Prozess aktiv helfen, gewinnen Fachkräfte, die langfristig bleiben. Außerdem setzen sie sich von der Konkurrenz ab. In diesem Artikel zeigen wir, was Praxen konkret tun können – von der ersten Übergangslösung bis zur erfolgreichen Wohnungsübergabe.

6–10 Wochen dauert die Wohnungssuche für Neuzuzügler ohne lokales Netzwerk im Schnitt
unter 1% Leerstandsquote in deutschen Großstädten – der Markt ist extrem eng
40% der Jobzusagen scheitern vor dem ersten Arbeitstag – oft wegen fehlender Unterkunft

Warum die Wohnungssuche für internationale ZFA so schwer ist

Der deutsche Wohnungsmarkt stellt internationale Fachkräfte vor besondere Herausforderungen. Daher scheitern viele Relocation-Prozesse nicht am Visum oder an der Anerkennung, sondern an einer simplen Frage: Wo wohne ich ab dem ersten Tag?

Außerdem kommen bei internationalen Bewerberinnen und Bewerbern typische Hürden zusammen, die Einheimische nicht kennen.

Typische Hindernisse auf dem deutschen Wohnungsmarkt

Zunächst fehlt die SCHUFA-Auskunft. Neuzuzügler haben schlicht keinen Bonitätseintrag in Deutschland. Viele Vermieter verlangen diese Auskunft jedoch als Pflichtdokument. Deshalb scheiden internationale Bewerber oft direkt aus.

Zusätzlich fehlt das lokale Netzwerk. Wohnungen in gefragten Städten wie Köln, Hamburg oder München werden über persönliche Kontakte vergeben – lange bevor sie auf ImmoScout erscheinen. Internationale Fachkräfte haben dieses Netzwerk schlicht nicht.

Darüber hinaus stellt die Sprachbarriere ein Problem dar. Wohnungsanzeigen und Mietverträge sind auf Deutsch. Besichtigungstermine laufen auf Deutsch. Das führt zu Missverständnissen und Absagen.

Schließlich fehlt oft das Startkapital. In Deutschland ist eine Kaution von drei Monatsmieten üblich. Dazu kommen erste und letzte Miete sowie Maklergebühren. Diese Summe überfordert viele internationale Fachkräfte im ersten Monat.

💡 Wichtig für Ihre Praxis: Die häufigsten Fehler bei der Einstellung internationaler ZFA entstehen oft genau hier – wenn die Praxis den Relocation-Prozess nicht in die Planung einbezieht. Daher lohnt es sich, früh aktiv zu werden.

Was Zahnarztpraxen konkret beim Relocation tun können

Praxen müssen keine professionelle Relocation-Agentur betreiben. Deshalb reichen oft schon konkrete kleine Schritte, um den entscheidenden Unterschied zu machen.

Überbrückungsunterkunft in den ersten Wochen

Die erste Aufgabe ist eine Unterkunft für die ersten zwei bis vier Wochen. Daher empfiehlt sich ein Serviced Apartment oder ein Gästehaus in Praxisnähe. Viele Anbieter bieten Wochenmieten für internationale Fachkräfte an. Zusätzlich können Praxen diesen Betrag als Sachleistung steuerbegünstigt abrechnen.

Außerdem haben manche Praxen gute Erfahrungen damit gemacht, ein Zimmer in einer bestehenden WG zu vermitteln. Daher lohnt es sich, im Praxisteam zu fragen: Wer kennt jemanden, der gerade ein Zimmer frei hat?

Aktive Unterstützung bei der Wohnungssuche

Damit die neue Fachkraft schnell eine eigene Wohnung findet, können Praxen direkt helfen. Konkret geht es dabei um drei Maßnahmen.

Erstens: Das Arbeitsbestätigungsschreiben. Ein offizielles Schreiben auf Praxisbriefpapier erhöht die Chancen bei Vermietern enorm. Daher sollte jede Praxis ein solches Dokument vorbereiten. Es enthält Arbeitsstart, Gehalt und Festanstellung.

Zweitens: Die Mietbürgschaft. Als Arbeitgeber können Sie für Ihre neue Fachkraft als Bürge auftreten. Konkret heißt das: Sie garantieren Vermietern die Zahlung der Miete, falls die Mieterin oder der Mieter ausfällt. Deshalb überzeugt dieses Angebot auch skeptische Vermieter.

Drittens: Die Unterstützung bei Plattformen. Helfen Sie aktiv bei der Suche auf WG-Gesucht.de, ImmoScout24 oder Kleinanzeigen.de. Außerdem können lokale Facebook-Gruppen für die Wohnungssuche nützlich sein.

Wohnungssuche internationale ZFA – Praxisinhaberin und neue Mitarbeiterin besprechen Wohnungsoptionen
Praxisinhaberinnen, die ihre internationale ZFA aktiv beim Relocation unterstützen, gewinnen loyale Fachkräfte.
Praxis-Tipps
Das sollten Praxen tun
  • Übergangswohnung für die ersten 2–4 Wochen organisieren
  • Arbeitsbestätigung auf Briefpapier ausstellen
  • Als Mietbürge auftreten oder Bürgschaftsbrief anbieten
  • Bei Wohnungsbesichtigungen begleiten oder dolmetschen
  • Anmeldung beim Einwohnermeldeamt frühzeitig planen
  • Kleines Startpaket vorbereiten (Bettwäsche, Küchenutensilien)
Das sollten Praxen vermeiden
  • Die Wohnungssuche allein der Fachkraft überlassen
  • Unrealistische Zeitvorgaben (z. B. „Wohnung in einer Woche“)
  • Keine Vorauszahlung für Kaution einplanen
  • Sprachbarrieren beim Mietvertrag ignorieren
  • Anmeldung bis nach dem ersten Arbeitstag aufschieben
  • Kein Ansprechpartner für Behördenfragen benennen

Der Relocation-Prozess Schritt für Schritt

Damit die Wohnungssuche internationale ZFA erfolgreich verläuft, braucht es einen klaren Zeitplan. Daher haben wir den typischen Ablauf von der Jobzusage bis zum ersten Arbeitstag strukturiert.

Von der Jobzusage bis zum Einzug: Der Praxis-Fahrplan

  • 1
    Woche 1–2 nach Zusage

    Übergangslösung buchen

    Buchen Sie ein Serviced Apartment oder Gästehaus für die ersten vier Wochen. Außerdem: Kontaktdaten aller lokalen Vermieterportale für die neue Fachkraft zusammenstellen. Daher ist frühe Planung entscheidend.

  • 2
    Woche 2–4

    Wohnungssuche aktiv starten

    Erstellen Sie gemeinsam ein Bewerberprofil auf WG-Gesucht und ImmoScout. Zusätzlich: Arbeitsbestätigung und Bürgschaftsbrief vorbereiten. Außerdem lokale Facebook-Gruppen und Praxis-Netzwerk einschalten.

  • 3
    Woche 4–6

    Besichtigungen und Mietvertrag

    Besichtigungstermine wahrnehmen – möglichst mit Begleitung aus der Praxis. Daher: Mietvertrag gemeinsam prüfen oder Übersetzer hinzuziehen. Kaution und erste Miete klären.

  • 4
    Woche 6–8

    Einzug und Anmeldung

    Einzug organisieren – Praxisteam kann aktiv helfen. Außerdem: Anmeldung beim Einwohnermeldeamt innerhalb von 14 Tagen nach Einzug zwingend notwendig. Deshalb sofort Termin buchen. Die Anmeldung ist Voraussetzung für Krankenversicherung, Steuernummer und Bankkonto.

  • 5
    Ab Woche 8

    Startbereit in der Praxis

    Fachkraft ist angemeldet, wohnt stabil und kann voll durchstarten. Daher lohnt sich der Aufwand: Eine stabil untergebrachte ZFA arbeitet motivierter und bleibt länger. Zusätzlich empfiehlt sich ein strukturierter Einarbeitungsplan ab Tag 1.

Ohne Spezialist
6–18 Monate
Wohnungssuche, Behördengänge, Anerkennung und Integration: Alles alleine koordinieren – mit hohem Risiko für Verzögerungen und Jobabsagen.
Mit Globemee
2,5 Monate
Dank direktem Netzwerk zu Landeszahnärztekammern, Behörden und Relocation-Partnern übernimmt Globemee den gesamten Prozess – von der Kandidatenauswahl bis zum ersten Arbeitstag.

Anmeldung und Behördengänge: Was Praxen wissen müssen

Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt ist der wichtigste Behördengang beim Relocation. Deshalb sollten Praxen diesen Schritt aktiv begleiten. Außerdem öffnet die Anmeldung viele weitere Türen.

Konkret: Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Einzug erfolgen. Darüber hinaus braucht die neue Fachkraft eine Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter. Daher sollte dieser Schritt beim Mietvertragsabschluss direkt geklärt werden.

Was nach der Anmeldung sofort möglich ist

Nach der Anmeldung können weitere wichtige Schritte eingeleitet werden. Zunächst: Das Bankkonto. Ohne Meldebescheinigung eröffnen die meisten Banken kein Konto. Außerdem benötigt die Fachkraft das Konto für die Lohnzahlung.

Zusätzlich: Die Krankenversicherung. Auch hier ist die Meldebescheinigung Pflicht. Deshalb empfiehlt sich eine frühzeitige Krankenkassenwahl, idealerweise noch vor dem ersten Arbeitstag.

Darüber hinaus ist die Steuernummer wichtig. Das Finanzamt schickt die Steueridentifikationsnummer automatisch nach der Anmeldung zu. Daher entfällt ein separater Behördengang.

🏛️ Praxis-Tipp: Bieten Sie an, den ersten Termin beim Einwohnermeldeamt zu begleiten. Konkret hilft das bei Verständnisfragen und beschleunigt den Prozess. Außerdem zeigt es Ihrer neuen Fachkraft, dass die Praxis hinter ihr steht. Das stärkt die Bindung von Anfang an. Mehr zur Sprachförderung am Arbeitsplatz lesen Sie in unserem gesonderten Artikel.

Mietrechtliche Aspekte für Arbeitgeber

Einige Praxen fragen sich, ob es rechtliche Grenzen bei der Relocation-Unterstützung gibt. Daher klären wir die wichtigsten Punkte.

Sachleistungen und steuerliche Behandlung

Praxen können Wohnkosten als geldwerte Sachleistungen übernehmen. Konkret: Bis zu einem Betrag von 44 Euro pro Monat sind Sachleistungen steuerfrei (§ 8 Abs. 2 EStG). Darüber hinaus gibt es Möglichkeiten über Dienstwohnungen. Außerdem sind betrieblich veranlasste Wohnkostenzuschüsse als Betriebsausgaben abzugsfähig. Deshalb lohnt sich ein Gespräch mit dem Steuerberater der Praxis.

Zusätzlich ist die Kautionshilfe möglich. Praxen können die Kaution vorstrecken und über einen vereinbarten Zeitraum vom Gehalt einbehalten. Daher entfällt die Liquiditätshürde für die neue Fachkraft.

Die Mietbürgschaft im Detail

Eine Mietbürgschaft bedeutet: Die Praxis tritt als Bürge auf und garantiert dem Vermieter die Mietzahlung. Konkret braucht es dafür ein formelles Bürgschaftsschreiben auf Praxisbriefpapier. Darüber hinaus sollte die Bürgschaft zeitlich begrenzt werden – zum Beispiel auf zwei Jahre oder bis zur ersten SCHUFA-Auskunft.

Außerdem ist zu beachten: Eine selbstschuldnerische Bürgschaft bindet stärker als eine einfache Bürgschaft. Deshalb empfehlen wir, die genauen Konditionen vorher mit einem Rechtsanwalt abzuklären. Die Berufsanerkennung Ihrer neuen ZFA läuft dabei oft parallel – mehr dazu in unserem Artikel zur Berufsanerkennung ausländischer ZFA.

🏠

Globemee übernimmt den kompletten Relocation-Prozess

  • Wohnungssuche und Übergangslösung für Ihre neue Fachkraft
  • Begleitung bei Behördengängen (Anmeldung, Ausländerbehörde, Kammer)
  • Unterstützung bei SCHUFA-Alternativen und Mietbürgschaften
  • Vernetzung mit lokalen Relocation-Partnern und Wohnungsvermittlern
  • Direktes Netzwerk zu Landeszahnärztekammern – alles aus einer Hand

Wohnungssuche, Behördengänge, Anerkennung – alles in 2,5 Monaten

Globemee übernimmt den gesamten Prozess für Ihre Zahnarztpraxis. Von der Kandidatensuche über Visa und Anerkennung bis zum ersten Arbeitstag – inklusive Relocation-Support.

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Häufig gestellte Fragen zur Wohnungssuche internationaler ZFA

Eine gesetzliche Pflicht gibt es nicht. Praxen, die bei der Wohnungssuche internationale ZFA aktiv helfen, haben jedoch deutlich höhere Erfolgsquoten beim Recruiting. Außerdem sinkt die Abbruchrate nach Jobzusagen erheblich. Daher empfehlen Experten, Relocation-Support als festen Teil des Einstellungsprozesses zu sehen.
Ja. Praxen können eine Mietbürgschaft für ihre neue Fachkraft übernehmen. Konkret reicht ein formelles Bürgschaftsschreiben auf Praxisbriefpapier. Daher öffnet dieses Dokument Türen, die sonst verschlossen bleiben. Wichtig: Die Bürgschaft sollte zeitlich begrenzt und rechtlich klar formuliert sein. Ein kurzer Anwaltstermin lohnt sich hierfür.
Ohne aktive Praxisunterstützung dauert die Wohnungssuche in deutschen Städten sechs bis zehn Wochen. Daher ist eine Überbrückungslösung für die ersten vier Wochen unbedingt empfehlenswert. Mit professioneller Relocation-Unterstützung – zum Beispiel durch Globemee – verkürzt sich dieser Zeitraum erheblich.
Vermieter verlangen in der Regel: Personalausweis oder Reisepass, Arbeitsvertrag oder Arbeitsbestätigung, SCHUFA-Auskunft (bei Neuzuzüglern oft nicht vorhanden – hier hilft die Mietbürgschaft der Praxis), letzte Gehaltsabrechnungen sowie ein kurzes Anschreiben. Daher sollte die Praxis das Arbeitsbestätigungsschreiben frühzeitig vorbereiten.
Die Anmeldung muss spätestens 14 Tage nach dem Einzug erfolgen. Daher sollte der Termin beim Einwohnermeldeamt sofort nach Vertragsunterschrift gebucht werden. Außerdem braucht die neue Fachkraft eine Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter. Die Meldebescheinigung ist anschließend Voraussetzung für Bankkonto, Krankenversicherung und Steuernummer.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Sachleistungen bis 44 Euro monatlich sind steuerfrei. Darüber hinaus können Dienstwohnungen oder kurzfristige Übergangslösungen steuerlich begünstigt sein. Außerdem sind betrieblich veranlasste Wohnkostenzuschüsse als Betriebsausgaben abzugsfähig. Daher empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem Steuerberater der Praxis.
Globemee übernimmt den gesamten Relocation-Prozess: Übergangslösung buchen, Wohnungssuche koordinieren, Behördentermine begleiten und Mietunterlagen vorbereiten. Außerdem verfügt Globemee über ein direktes Netzwerk zu lokalen Relocation-Partnern in deutschen Städten. Daher schafft Globemee den Wechsel in nur 2,5 Monate – statt der üblichen 6–18 Monate bei Eigenregie. Jetzt Erstgespräch vereinbaren →

Die Wohnungssuche internationale ZFA entscheidet oft darüber, ob eine erfolgversprechende Einstellung wirklich zustande kommt. Deshalb ist Relocation-Support kein Nice-to-have – sondern ein entscheidender Wettbewerbsvorteil im Kampf um internationale Fachkräfte.

Zahnarztpraxen, die aktiv helfen, gewinnen nicht nur schneller ihre Wunschkandidaten. Außerdem senken sie die Fluktuation in den ersten Monaten erheblich. Daher lohnt sich jede Investition in einen guten Start.

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