Fachkräftemangel in der Zahnarztpraxis? Die Lösung kommt häufig aus dem Ausland – doch viele Praxisinhaber fragen sich: Welche Aufgaben internationale ZFA wirklich übernehmen dürfen, bevor die offizielle Anerkennung vorliegt. Die gute Nachricht: Weit mehr als die meisten denken. Dieser Artikel klärt, was erlaubt ist, was nicht – und wie der Weg zur vollen Anerkennung aussieht.
ZFA – kein reglementierter Beruf: Was das bedeutet
Im Gegensatz zum Zahnarzt ist die Zahnmedizinische Fachangestellte in Deutschland kein reglementierter Beruf. Das bedeutet: Eine internationale ZFA darf grundsätzlich auch ohne abgeschlossene Berufsanerkennung in Ihrer Praxis tätig sein – unter der Voraussetzung ständiger Aufsicht durch den Zahnarzt oder eine anerkannte Fachkraft. Das ist die Grundlage, wenn wir über die Aufgaben internationale ZFA vor der Anerkennung sprechen.
Wichtig für Ihre Planung: Die Mitarbeiterin arbeitet bis zur Anerkennung als „ungelernte Praxis-Assistenz“. Sie handeln rechtmäßig, solange Sie Aufsicht, Einweisung und Dokumentation gewährleisten. Die Haftung liegt beim Praxisinhaber.
Aufgaben internationale ZFA vor der Anerkennung: Was ist erlaubt?
Die Aufgaben internationale ZFA vor der offiziellen Gleichwertigkeitsfeststellung sind umfangreicher als viele Zahnarztpraxen vermuten. Entscheidend ist: Unter Aufsicht ist der Großteil des typischen Praxisalltags zulässig.
✅ Ohne Anerkennung erlaubt
- Stuhlassistenz & Behandlungsassistenz
- Patientenempfang und -betreuung
- Terminmanagement & Rezeption
- Unterstützende Verwaltung & Abrechnung
- Vor- & Nachbereitung der Behandlungsräume
- Prophylaxeassistenz (unterstützend)
- Materialvorbereitung & Lagerpflege
⚠️ Erfordern vollständige Anerkennung
- Eigenständige Röntgenaufnahmen (StrlSchV)
- Eigenverantwortliche Sterilgutfreigabe (DGSV-Norm)
- Selbstständige Patientenberatung ohne Aufsicht
- Eigenverantwortliche Abrechnung als ZFA
Aufgaben internationale ZFA nach der Anerkennung: Voller Einsatz möglich
Nach abgeschlossener Gleichwertigkeitsfeststellung durch die zuständige Landeszahnärztekammer ändern sich die Aufgaben internationale ZFA grundlegend: Die Mitarbeiterin kann vollständig und eigenverantwortlich in allen Bereichen eingesetzt werden – inklusive Röntgen, Sterilgutfreigabe und eigenständiger Abrechnung.
Mehr dazu, welche Schritte bis zur vollen Anerkennung nötig sind, erklärt unser Artikel Berufsanerkennung ausländische ZFA – Schritt für Schritt →
Was nach der Anerkennung dazukommt
- Eigenständige Röntgenaufnahmen nach Strahlenschutzverordnung
- Eigenverantwortliche Freigabe von Sterilgut nach DGSV-Norm
- Vollständige ZFA-Abrechnung (BEMA, GOZ) ohne Supervision
- Eigenverantwortliche Patientenberatung in allen Bereichen
- Delegation komplexer Prophylaxemaßnahmen möglich
Der Weg zur vollen Anerkennung: Vier Schlüsselschritte
Der Anerkennungsweg für internationale ZFA ist klar strukturiert – und mit der richtigen Vorbereitung gut planbar. Seit den Reformen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes 2024 ist das Verfahren zudem schneller und transparenter geworden.
Antrag bei der Landeszahnärztekammer
Gleichwertigkeitsantrag stellen, alle Ausbildungsnachweise einreichen (beglaubigt, ggf. übersetzt). Bundesland = Beschäftigungsort entscheidet über Zuständigkeit.
Gleichwertigkeitsprüfung
Die Kammer prüft, ob die ausländische Ausbildung dem deutschen ZFA-Abschluss entspricht. Häufige Lücken: Röntgen, Sterilgut, Praxisorganisation nach deutschem Standard.
Anpassungsmaßnahmen (falls nötig)
Fehlende Inhalte werden durch Kurse, Prüfungen oder Praktika nachgeholt – häufig parallel zur Praxistätigkeit möglich. Sprache: mind. B1, besser B2.
Gleichwertigkeitsbescheid & voller Einsatz
Mit dem positiven Bescheid entfallen alle Einschränkungen – die internationale ZFA arbeitet wie eine ausgebildete deutsche Fachkraft in vollem Umfang.
Tipp: Welche Sprachkenntnisse internationale ZFA für die Anerkennung wirklich brauchen – und wie Praxen dabei unterstützen können – erklärt unser separater Artikel.
Globemee begleitet den gesamten Prozess – von der Kandidatenauswahl über die Behördengänge bis zur Integration ins Praxisteam.
Jetzt Erstgespräch buchen →Was Zahnarztpraxen vor der Einstellung prüfen sollten
Bevor eine internationale ZFA ihre Arbeit aufnimmt, sollten Praxisinhaber folgende Punkte klären und dokumentieren:
Checkliste für Ihre Praxis: Arbeitsvertrag mit klar definierten Aufgaben, schriftliche Einweisungsdokumentation, Aufsichtsperson benennen, Visumsstatus und Aufenthaltstitel prüfen. Mehr zu den Visumstypen für internationale ZFA →
Internationale ZFA einstellen – ohne den Aufwand
Globemee übernimmt den gesamten Prozess für Ihre Zahnarztpraxis: Kandidatenauswahl, Anerkennung, Visum, Wohnungssuche, Integration. Dank direktem Netzwerk zu den Landeszahnärztekammern: durchschnittlich 2,5 Monate statt 6–18 Monate.
Erstgespräch vereinbaren →Häufige Fragen zu Aufgaben internationaler ZFA
Ja. Da der ZFA-Beruf in Deutschland nicht reglementiert ist, kann eine internationale ZFA bereits vor der Anerkennung tätig sein – als „ungelernte Praxis-Assistenz“ unter ständiger Aufsicht des Zahnarztes oder einer anerkannten Fachkraft. Ausgenommen sind Röntgenaufnahmen und die Sterilgutfreigabe, die eine spezifische Qualifikation erfordern.
Die zwei gesetzlich ausgeschlossenen Bereiche sind: erstens die eigenständige Durchführung von Röntgenaufnahmen (Strahlenschutzverordnung §145) und zweitens die eigenverantwortliche Freigabe von Sterilgut nach DGSV-Norm (MPBetreibV). Alle anderen Tätigkeiten – Stuhlassistenz, Empfang, Verwaltung, Prophylaxeassistenz – sind unter Aufsicht zulässig.
Im Standardverfahren rechnen Praxen mit 6 bis 18 Monaten – je nach Bundesland, Vollständigkeit der Unterlagen und individuellem Nachholbedarf. Mit einem spezialisierten Partner wie Globemee, der direkten Zugang zu den Landeszahnärztekammern hat, verkürzt sich der Prozess auf durchschnittlich 2,5 Monate.
Zuständig ist die Landeszahnärztekammer des Bundeslandes, in dem die Fachkraft beschäftigt werden soll. Der Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung wird dort gestellt. Die Anforderungen und Bearbeitungszeiten variieren zwischen den Bundesländern – eine professionelle Begleitung spart Zeit und vermeidet Fehler.
Die Aufsicht kann auch durch eine im Betrieb beschäftigte anerkannte ZFA erfolgen. Wichtig ist, dass die Aufsicht tatsächlich ausgeübt und schriftlich dokumentiert wird. Als Praxisinhaber tragen Sie die Gesamtverantwortung und sollten klare Einweisungsnachweise führen.
Globemee vermittelt gut ausgebildete internationale ZFA aus einer Vielzahl von Drittstaaten, darunter die Philippinen, Mexiko, Brasilien, Serbien, Bosnien-Herzegowina und Tunesien. Entscheidend für einen erfolgreichen Einsatz in der deutschen Zahnarztpraxis sind Qualifikation, Sprachstand (mindestens B1/B2) und persönliche Eignung.
📚 Quellen & weiterführende Informationen
- Bundeszahnärztekammer (BZÄK) – Empfehlungen zum Einsatz ausländischer Fachkräfte
- Landeszahnärztekammern – Zuständigkeiten und Ansprechpartner
- Strahlenschutzverordnung 2018 – Anforderungen für Röntgentätigkeiten
- Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) – Sterilgutfreigabe
- Deutsche Gesellschaft für Sterilgutversorgung (DGSV) – Fachkunde-Anforderungen
- Anerkennung in Deutschland (BIBB) – Informationsportal zur Berufsanerkennung
- Fachkräfteeinwanderungsgesetz – Bundesinnenministerium
Fazit: Aufgaben internationale ZFA – mehr Spielraum als gedacht
Die Aufgaben internationale ZFA sind auch ohne abgeschlossene Anerkennung umfangreich: Stuhlassistenz, Empfang, Verwaltung, Prophylaxeassistenz – der Großteil des Praxisalltags ist unter Aufsicht zulässig. Nur Röntgen und Sterilgutfreigabe erfordern die vollständige Anerkennung, die realistisch in 6–18 Monaten erreichbar ist. Mit Globemee als Full-Service-Partner verkürzt sich dieser Weg auf durchschnittlich 2,5 Monate.
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